Innovationsprojekte
Die Arbeitspolitik des Landes bringt Innovationsprojekte für arbeitsmarktpolitische Zielgruppen dann zur Förderung, wenn sie der Entwicklung von neuen Ansätzen der Arbeitsmarktintegration dienen. Dabei geht es um die Eingliederung in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung und um das grundsätzliche Ziel, die Schaffung sozialversicherungspflichtiger Arbeitsplätze zu unterstützen.
Fachkräftebedarf erfordert zusätzliche innovative Ansätze
Der wachsende regionale Fachkräftebedarf und die demografische Entwicklung machen noch stärker die Aktivierung von arbeitsmarktferneren Zielgruppen erforderlich. Insbesondere gilt es, das Potenzial von Menschen mit Migrationshintergrund und von jungen Menschen stärker zu nutzen.
Die Arbeitspolitik des Landes NRW will das Regelinstrumentarium des Bundes (umgesetzt durch ARGEn, Optionskommunen und Agenturen für Arbeit) ergänzen. Mit Hilfe von Innovationsprojekten können Anstöße für die Weiterentwicklung des arbeitsmarktpolitischen Regelinstrumentariums geliefert werden. Dabei stellt das Land hohe Anforderungen an Innovationsprojekte. Eine abschließende Projektauswahl behält sich eine spezielle Arbeitsgruppe des MAIS vor.
An wen kann man sich wenden?
Beraten werden die Projekte durch die Regionalagentur Westfälisches Ruhrgebiet. Hier sind alle Informationen zu den Förderkriterien und zum Förderverfahren erhältlich.
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